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AGB

§ 1 Vertragsparteien
(1) Mathefüchse wird von Nicole Becker Einzelfirma betrieben, welche an der Aarestrasse 11D in 5412 Vogelsang domiziliert ist und nachfolgend „Coach“ genannt wird.
(2) Bei noch nicht volljährigen Schülerinnen oder Schülern ist der Vertrag von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag kommt in diesem Falle zwischen dem Coach und dem/der Erziehungsberechtigten zustande. Der/die Erziehungsberechtigte(n) haften vollständig für ihre Kinder/Pflegekinder/Adoptivkinder und für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag.
§ 2 Geltungsbereich und Übernahme
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bildungsdienstleistungen, welche Nicole Becker Einzelfirma gegenüber natürlichen oder juristischen Personen erbringt.
(2) Durch den Vertragsabschluss zwischen Ihnen und dem Coach werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen integraler Vertragsbestandteil des Unterrichtsvertrages.
§ 3 Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer elektronischer, schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Kursanmeldung kommt zwischen Ihnen und mir ein Unterrichtsvertrag zustande, welcher für Sie und für mich rechtsverbindlich wird, sobald ich Ihnen eine schriftliche Kursbestätigung zuschicke.
§ 4 Vertragsgegenstand
Nicole Becker Einzelfirma bietet Lerncoaching bei Rechenschwäche, Dyskalkulie bzw. Rechenstörungen an. Die Arbeitsweise basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Förderung findet in der Regel in Einzelsitzungen statt. Eine Unterrichtseinheit besteht grundsätzlich aus 12 Lektionen à je 45 Minuten. In der Regel findet eine Unterrichtseinheit pro Woche statt, sodass die Förderung konstant stattfindet. Abweichungen sind im gegenseitigen Einverständnis vertraglich möglich. Die Eltern werden beim Erstgespräch und bei Bedarf einbezogen. Manchmal ist, nach vorgängiger Absprache, eine Kontaktaufnahme zu anderen Beteiligten (resp. Schule, Therapeuten) sinnvoll. Der Coach untersteht der Schweigepflicht.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Kursgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Unterrichtsvertrag. Anfällige Kursmaterialien, Übungsmaterialien für zu Hause sowie eine Abschlussdiagnose inkl. Abschlussbericht sind in den Kursgebühren inbegriffen. Anschauungsmaterialien wie bspw. ein Abakus oder Mehrsystemblöcke können gegen ein Depot von CHF 50.00 ausgeliehen werden. 
(2) Zahlungsaufforderungen sind von Ihnen in der schweizerischen Landeswährung (CHF) auf das im Vertrag angegebenen Bankkonto zu begleichen.
(3) Die Kursgebühren sind innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung ohne Abzug zu bezahlen. 
§ 6 Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen
Rückständige Zahlen werden nach Ablauf des angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich abgemahnt. Anfallende Mahnkosten werden wie folgt in Rechnung gestellt:
•    Ab der zweiten Mahnung ist eine Gebühr von CHF 10.00 zu errichten.
•    Für jeden Inkassovorgang werden Fremdgebühren weitergegeben. Im Falle rückständiger oder unvollständiger Zahlungen ist der Coach berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. 
§ 7 Vertragskündigung 
(1) Der Coach behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe den Vertrag einseitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund ist namentlich dann gegeben, wenn die Vertragspartei, der/die Erziehungsberechtigte oder der/die Schüler/In gegen die hiergenannten Vertragsbedingungen oder gegen die Hausordnung verstösst. Im Falle einer Kündigung durch den Coach ist eine Rückerstattung der bereits bezahlten Kursgelder ausgeschlossen.
(2) Innerhalb des Förderprogramms ist eine sofortige Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber/in möglich. Es erfolgt eine anteilige Rückzahlung der Kursgebühren. Eine Abschlussdiagnose mit Abschlussbericht entfällt. Regulär endet die Förderung automatisch nach 12 Unterrichtslektionen. Es ist keine Kündigung durch den Auftraggeber/in notwendig.
§ 8 Verpassen von Kursterminen
(1)    Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, werden die Unterrichtslektionen Ihnen in Rechnung gestellt, sofern keine zwingenden und unvorhersehbaren Gründe (wie Unfall) vorliegen, welche die verspätete oder nicht erfolgte Abmeldung rechtfertigen. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

(2)    Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Sie 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagen oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert sind. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. 

(3)    Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Der Coach schuldet keine Angabe von Gründen. In diesem Fall wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. 
(4)    Bei noch nicht volljährigen Schülerinnen oder Schülern sind die Eltern resp. die Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, dass der/die Schüler/in die gebuchten Kurse auch tatsächlich besuchen. Sie tragen insbesondere die Verantwortung dafür, dass sich der/die Schüler/in rechtzeitig in den Kursräumlichkeiten einfindet und rechtzeitig wieder abgeholt wird. Der Coach übernimmt keine Verantwortung für verpasste Kurstermine und den sich daraus ergebenden Folgen.
§ 9 Therapieerfolg
Der Coach kann den subjektiv gewünschten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Förderziele nicht garantieren. Vertragsgegenstand ist daher die Erbringung der vereinbarten Förderlektionen. Beide Parteien arbeiten nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Fortschritt eintritt.
§ 10 Schulferien und Feiertage
Während den Schulferien kann nach individueller Terminvereinbarungen Förderstunden stattfinden. An Feiertagen finden keine Förderung statt.
§ 11 Unterrichtsort 
(1)    Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des Coaches: Aarestrasse 11D, 5412 Vogelsang statt.
(2)    Wird eine Förderung ausserhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzgl. zum Honorar angemessene Reisekosten berechnet.

§ 12 Haftung und Versicherung und Gerichtsstand
(1) Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obliegt grundsätzlich den einzelnen Kursteilnehmer/innen bzw. den Erziehungsberechtigten.
(2) Die Erziehungsberechtigten des Schülers/Schülerin haften für den Schaden, welche dieser/diese verursacht.
(3) Gerichtsstand ist Baden (AG). Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Beratungsvertrages im Ganzen nicht. Vielmehr ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Willen der Parteien durch freie Auslegung am nächsten kommt.

Vogelsang, 20.04.2023
 

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